HERZLICH WILLKOMMEN

„Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft“
(Werner v. Siemens)

 

Die Arbeits- und Betriebsmedizin befasst sich mit den Wechselwirkungen zwischen Arbeitsumgebung und Gesundheit der Mitarbeiter.

Arbeitgeber sind durch eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen zum Gesundheitsschutz Ihrer Mitarbeiter verpflichtet, u.a. durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), sowie durch die Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbmedVV). Oft sind diese Regeln für den nicht mit der Materie Befassten unübersichtlich und verwirrend.

Ich verstehe mich als Ihr kompetenter betriebsärztlicher Partner im Arbeits- und Gesundheitsschutz, egal ob Sie Kleinbetrieb oder Mittelständler sind. Durch individuelle Beratung suche ich eine an Ihre betrieblichen Bedürfnisse angepasste Lösung für Ihre arbeitsmedizinischen Fragestellungen, von der Erfüllung der gesetzlichen Mindestanforderungen bis hin zu einem ganzheitlichen Gesundheitsmanagement.

Als Facharzt für Arbeitsmedizin verfüge ich über langjährige Expertise sowohl in der Betreuung von Kleinbetrieben wie auch global tätiger Großunternehmen. Im Bereich der arbeitsmedizinischen Vorsorge biete ich alle arbeitsmedizinischen Vorsorgen nach ArbmedVV an.

Darüber hinaus führe ich in Ihrem Auftrag eine Vielzahl von Eignungsuntersuchungen z.B. nach Fahrerlaubnisverordnung (FeV), Strahlenschutzverordnung (StrSchV), bei Fahr-, Steuer-Überwachungstätigkeiten, bei Tätigkeiten mit Absturzgefahr, bei Offshore-Tätigkeiten, sowie Jugendschutzuntersuchungen für Auszubildende durch.

NEWS

Hinweise zum Coronavirus für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Hier finden Sie verlässliche Informationen:

-> Informationen berufliches Umfeld  – Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzGA)

-> Arbeits-und arbeitsschutzrechtliche Fragen – Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Neue Angebotsvorsorge „Natürliche UV-Strahlung bei Tätigkeiten im Freien“

Mitarbeiter, die beruflich regelmässig eine Stunde oder länger im Freien arbeiten und dabei der natürlichen UV-Strahlung ausgesetzt sind, haben Anspruch auf eine Angebotsvorsorge zur Früherkennung von Hautschäden/ Hautkrebs. Der Arbeitgeber ist seit dem Sommer 2019 gesetzlich verpflichtet, den betroffenen Mitarbeitern eine solche Vorsorge anzubieten.

Auslösekriterien sind dabei „Tätigkeiten im Freien mit intensiver Belastung durch natürliche UV-Strahlung von regelmäßig einer Stunde oder mehr je Tag“.

Betroffen sind Mitarbeiter unterschiedlicher Berufszweige wie des Baugewerbes, Gärtnereibetriebe, Land- und Forstwirtschaft etc.

Wir bieten Ihren Mitarbeitern diese Vorsorge neben allen anderen gesetzlich vorgeschriebenen Vorsorgen gerne an.

Vereinbaren Sie einfach und unkompliziert einen Vorsorgetermin unter Nutzung unseres Anmeldeformulars (->Formulare).

Wir sorgen kompetent und unkompliziert dafür, dass Ihre Mitarbeiter die erforderlichen Vorsorgen erhalten und Sie damit Ihren Arbeitsschutzpflichten als Arbeitgeber gerecht werden.

 

Praxiseröffnung

Nach vielen Jahren als leitender Betriebsarzt in der Industrie habe ich mich entschlossen, Ihnen meine Expertise in eigener Praxis zur Verfügung zu stellen.

Wir übernehmen gerne nach Prüfung Ihres individuellen Betreuungsbedarfs und Abstimmung über ihre konkreten Bedürfnisse die betriebsärztliche Betreuung Ihres Betriebs.

 

UNSERE LEISTUNGEN

Arbeitsmediziner
in Nürnberg auf jameda

Adresse

Betriebsarztpraxis Dr. Matthias Roth
Löwenberger Str. 50
90475 Nürnberg

  Untersuchungen & Beratungen

nach Vereinbarung

Telefon

Telefon 0911 – 988 188 2
Telefax 0911 – 988 188 87